Manchmal zeigen sich Verfahren als tückisch. So hat jetzt das Oberlandesgericht München die Bestätigungsmail für ein Double-Opt-In Verfahren als unverlangte Werbung eingestuft. Das hat zwar eine gewisse Logik, nur wie soll man dann ein Double-Opt-In bekommen, wenn man den Vorgang nicht abschliessen kann.
Zur Erklärung: beim Double-Opt-In bekommt der User eine Bestätigungsmail, mit dem er seinerseits bestätigt, dass er sich in einen Verteiler einträgt. Diese Lösung soll gewährleisten, dass der Empfänger sich wirklich in einen Verteiler eintragen will.
Manchmal können sich Verfahren selbst killen. Spannend wird es, wie man diesen gordischen Knoten lösen will…
“Double-Opt-In nicht mehr rechtssicher” via internetworld.de



Einige Untersuchungen im letzten Jahr geben interessante Einblicke in das Verhältnis User und Marken und sollten bei der Entwicklung von Strategien und Konzepten für das Social Media Marketing beachtet werden. So liegt nicht nur manche Erwartung der Marketer wohl neben derer der User (warum schaffen viele Marketer es eigentlich nicht, sich selbst zu beobachten?), das stärkste Inbound Instrument ist das E-Mail. 